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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Webanwendung smart-budgeting.com (nachfolgend „Software“), betrieben von der Senerara Beteiligungs-GmbH, Rieslingstraße 1, 54536 Kröv (nachfolgend „Anbieter“).
  2. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Zielgruppe und Ausschluss des Widerrufsrechts

  1. Das Angebot auf smart-budgeting.com richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  2. Verträge werden auch mit Gründern geschlossen, sofern der Vertragsschluss der Vorbereitung einer späteren unternehmerischen Tätigkeit dient.
  3. Da der Vertrag ausschließlich mit den in Abs. 1 und 2 genannten Personengruppen (B2B) geschlossen wird, steht dem Nutzer kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher zu. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Der Anbieter stellt dem Nutzer eine webbasierte Budgetierungs- und Finanzplanungssoftware als "Software-as-a-Service" (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der genaue Funktions- und Nutzungsumfang (z.B. Anzahl der Projekte und Teammitglieder) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs auf der Website. Sofern der jeweilige Tarif dies zulässt, können zusätzliche Kapazitäten (z. B. weitere Projekte oder Team-Slots) kostenpflichtig als Add-ons hinzugebucht werden.
  2. Ein Anspruch auf dauerhafte, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 98% im Jahresmittel an, ausgenommen sind notwendige Wartungsfenster und unverschuldete Serverausfälle. Wichtiger Hinweis: Die Software stellt kein testiertes Buchhaltungssystem im Sinne der GoBD dar.

§ 4 Vertragsschluss und kommerzielle Abwicklung (Lemon Squeezy)

  1. Die kommerzielle Abwicklung, Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung der kostenpflichtigen Tarife erfolgt ausschließlich über den Reseller Lemon Squeezy (Lemon Squeezy, LLC, 222 Main Street, Suite 500, Salt Lake City, UT 84101, USA), welcher als gesetzlicher Verkäufer ("Merchant of Record") auftritt.
  2. Für den Kaufprozess, Zahlungsbedingungen und Rückerstattungen gelten primär die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Richtlinien von Lemon Squeezy. Der Vertrag über die Softwarenutzung mit dem Anbieter wird erst aktiv, sobald Lemon Squeezy die Zahlung erfolgreich bestätigt hat.
  3. Ausschluss von Rückerstattungen (Refunds): Alle Verkäufe von digitalen Inhalten, Software-Abonnements und KI-Credits sind final. Eine Rückerstattung (Refund) ist ausgeschlossen, da es sich um ein reines B2B-Angebot handelt und die erworbenen Nutzungskontingente (Credits) dem Kundenkonto unmittelbar zur Verfügung gestellt werden.

§ 5 Besondere Bedingungen für Pioneer- / Beta-Tarife, VIP-Pins & Testzugänge

  1. Nutzer im "Pioneer / Beta-Tarif" oder im Rahmen von Testzugängen ("Press Builds") erhalten Zugriff auf die Software während der Test- und Entwicklungsphase. Für diese Tarife wird die Software im "As-Is"-Zustand (wie gesehen) bereitgestellt. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Fehlerfreiheit oder die dauerhafte Speicherung der Daten in diesen Testphasen.
  2. Kostenfreie 14-Tage-Testphase (Trial): Jeder neuregistrierte Nutzer erhält bei Kontoerstellung automatisch einen unverbindlichen, kostenfreien Testzugang für die Dauer von 14 Tagen ab Registrierungsdatum. Nach Ablauf der 14 Tage erfolgt keine automatische kostenpflichtige Umwandlung und kein Abonnementszwang. Der Testzugang schaltet sich nach Ablauf der 14-Tage-Frist auf einen eingeschränkten Basis-Status zurück, sofern der Nutzer nicht aktiv einen kostenpflichtigen Tarif wählt oder einen gültigen VIP-Pin / Gutscheincode einlöst.
  3. Pioneer-Preisgarantie: Sofern dem Nutzer im Rahmen der Pioneer-Phase ein Rabatt eingeräumt wird, gilt die festgeschriebene Pioneer-Preisgarantie für die laufenden Gebühren des gewählten Basis-Tarifs bis einschließlich 31.12.2027. Der Rabatt bezieht sich ausschließlich auf die regulären Basis-Tarifgebühren (Start-up, KMU Light, KMU Pro, KOL Base). Zusätzliche Skalierungs-Addons (wie weitere Projekte oder Teammitglieder), länderspezifische Steuern, Transaktionsgebühren von Lemon Squeezy oder verbrauchsunabhängige KI-Credit-Pakete sind von Rabatten ausgeschlossen und werden stets zum Regulärpreis abgerechnet.
  4. Die Pioneer-Preisgarantie ist personengebunden, nicht übertragbar und erlischt bei Kündigung, Konto-Löschung oder Zahlungsverzug. Nach Ablauf der Preisgarantie am 31.12.2027 wird das Abonnement auf die ab 01.01.2028 geltenden Regulärpreise umgestellt.

§ 6 KI-Credit-System (Tokens)

  1. Das in den Abonnement-Tarifen enthaltene Inklusiv-Credit-Volumen verfällt am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats und ist nicht auf den Folgemonat übertragbar.
  2. Zusätzlich gekaufte Credit-Pakete (Prepaid) verfallen nicht, solange das Nutzerkonto aktiv ist. Bei der Nutzung werden stets zuerst die Inklusiv-Credits und erst nach deren Aufbrauch die gekauften Credits belastet.
  3. Ein Credit gilt als verbraucht, sobald die Berechnungs- oder KI-Anfrage an den internen oder externen Dienst erfolgreich übermittelt wurde. Technische Fehler, die im Verantwortungsbereich externer API-Anbieter liegen, führen nicht zu einer automatischen Rückerstattung.

§ 7 Bereitstellung von KI-Funktionen und Haftungsausschluss

  1. Die Software enthält Funktionen, die auf künstlicher Intelligenz (unter anderem Anthropic Claude und lokale Sprachmodelle) basieren. Dem Nutzer ist bekannt, dass generative KI-Systeme technologiebedingt fehlerhafte, unvollständige oder ungenaue Ergebnisse ("Halluzinationen") erzeugen können. Die KI-generierten Inhalte dienen ausschließlich der unverbindlichen Information.
  2. Keine Finanzberatung: Die bereitgestellten KI-Analysen stellen zu keinem Zeitpunkt eine Finanz-, Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für alle finanziellen Entscheidungen oder Transaktionen, die er auf Basis der Software- oder KI-Ergebnisse tätigt.
  3. Verantwortung für Datenimporte: Die Software stellt dem Nutzer Werkzeuge für automatisierte Datenimporte und SQL-Abfragen zur Verfügung. Der Nutzer ist verpflichtet, die verarbeiteten Daten und Abfrageergebnisse unverzüglich nach der Generierung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhaft erkannten, unvollständig importierten oder falsch berechneten Daten beruhen.

§ 8 Mitwirkungspflichten und Account-Sharing

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Es ist ausdrücklich untersagt, persönliche Accounts ("Seats") mit anderen Personen zu teilen ("Account-Sharing"), um die im jeweiligen Tarif festgelegten Nutzer-Limits zu umgehen. Jeder physische Nutzer benötigt einen eigenen, dem Projekt zugewiesenen Account.
  2. Missbrauchsverbot: Der Nutzer verpflichtet sich, die Software ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Es ist strengstens untersagt, Schadsoftware hochzuladen, die Infrastruktur des Anbieters durch unverhältnismäßig hohe Anfragen manuell oder automatisiert zu überlasten (z. B. Denial-of-Service-Attacken, massenhaftes Scraping) oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen.
  3. Bei einem Verstoß gegen die in Absatz 1 und 2 genannten Pflichten behält sich der Anbieter das Recht vor, das Nutzerkonto temporär oder dauerhaft zu sperren.

§ 9 Datenzugriff und Account-Status nach Vertragsende

  1. Nach Beendigung oder Ablauf eines kostenpflichtigen Abonnements wird das Nutzerkonto des Kunden automatisch in einen eingeschränkten Modus ("Read-Only") versetzt.
  2. Im Read-Only-Modus behält der Nutzer weiterhin Zugriff auf seine importierten Daten und Dashboards sowie die Möglichkeit, Daten zu exportieren. Die aktive Nutzung von KI-Funktionen, das Erstellen neuer Projekte oder die Änderung von Plandaten ist ausgeschlossen.
  3. Datenlöschung durch den Nutzer: Der Anbieter löscht die Daten des Nutzers nicht eigenmächtig nach Vertragsende, um dem Nutzer den Erhalt seiner historischen Finanzdaten zu ermöglichen. Der Nutzer ist jedoch jederzeit berechtigt und technisch in der Lage, sein Nutzerkonto sowie alle darin gespeicherten Daten selbstständig und unwiderruflich im Dashboard zu löschen.

§ 10 Vertragslaufzeit, Kündigung und Zahlungsverzug

  1. Die Laufzeit des Abonnements und die entsprechenden Kündigungsfristen richten sich nach dem bei Lemon Squeezy gewählten Tarif (monatlich oder jährlich). Die Kündigung kann jederzeit zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode selbstständig über das Customer Portal von Lemon Squeezy erfolgen.
  2. Im Falle eines Zahlungsverzugs (z.B. durch nicht gedeckte Kreditkarten) behält sich Lemon Squeezy als Merchant of Record bzw. der Anbieter vor, den vollen Zugang zur Software bis zur Begleichung der offenen Forderung temporär auf den Read-Only-Modus zu beschränken.
  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Allgemeine Haftungsbeschränkung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Sachmängel (§ 536a Abs. 1 BGB) wird explizit ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Besondere Bedingungen für Partner, Reseller & Kanzleien (KOL)

  1. Nutzungsüberlassung an Dritte: Sofern der Tarif des Nutzers die Erstellung und Verwaltung von Unterkonten für Dritte (nachfolgend „Mandanten“) erlaubt (White-Label- oder KOL-Version), ist der Nutzer berechtigt, seinen Mandanten Zugriff auf die Software zu gewähren.
  2. Kein Vertragsverhältnis mit Mandanten: Ein Vertrag über die Softwarenutzung kommt ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem KOL (Nutzer) zustande. Es entsteht kein direktes Vertrags-, Leistungs- oder Erfüllungsverhältnis zwischen dem Anbieter und den Mandanten des KOL. Der KOL stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die Mandanten gegenüber dem Anbieter im Zusammenhang mit der Softwarenutzung geltend machen.
  3. Support-Zuständigkeit (First-Level-Support): Der KOL übernimmt die alleinige Verantwortung für den First-Level-Support gegenüber seinen Mandanten (z. B. bei Fragen zur Bedienung, Account-Einrichtung oder Auswertungen). Der Anbieter schuldet Support-Leistungen (Second-Level-Support) ausschließlich direkt gegenüber dem KOL. Mandanten haben keinen Anspruch auf direkten Support durch den Anbieter.
  4. Haftungsausschluss gegenüber Mandanten: Da kein Vertragsverhältnis mit den Mandanten besteht, haftet der Anbieter gegenüber den Mandanten nicht für Systemausfälle, Datenverluste, fehlerhafte Berechnungen oder sonstige Schäden. Der KOL ist verpflichtet, diesen Haftungsausschluss in seinem eigenen Vertragsverhältnis mit seinen Mandanten wirksam abzubilden.
  5. Datenschutz und Auftragsverarbeitung (AVV): Da der KOL im Rahmen dieser Nutzung personenbezogene Daten seiner Mandanten (z. B. Finanzdaten, Namen) in der Software verarbeitet, ist der KOL „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO. Die Parteien verpflichten sich, eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zu schließen. Der KOL garantiert, dass er von seinen Mandanten alle erforderlichen Einwilligungen oder gesetzlichen Berechtigungen zur Verarbeitung dieser Daten in der Software eingeholt hat.
  6. Abgrenzung zur Steuer- und Rechtsberatung: Der Anbieter stellt lediglich das technische Werkzeug zur Verfügung. Dem KOL ist bewusst, dass die Software keine Steuer- oder Rechtsberatung ersetzt. Der KOL bleibt als Berufsträger (z. B. Steuerberater) alleinverantwortlich für die finale Prüfung, Freigabe und steuerliche/rechtliche Bewertung der für seine Mandanten erstellten Businesspläne und Budgets.
  7. Automatische Eskalation und Credit-Kompensation: Reagiert der KOL oder sein beauftragter Support-Dienstleister nicht innerhalb der definierten Service-Level-Agreements (SLA, standardmäßig 48 Stunden nach Ticketeingang) auf ein Support-Ticket eines seiner Mandanten, behält sich der Anbieter das Recht vor, das Ticket nach Ablauf einer per E-Mail und Systemnachricht angekündigten Vorwarnfrist automatisch zur Bearbeitung an den Support des Anbieters (Second-Level) zu delegieren (Auto-Eskalation). Für jede solche automatisierte Bearbeitung eines eskalierten Mandanten-Tickets wird dem Credit-Konto des KOLs eine Bearbeitungspauschale von 5.000 Credits (entspricht ca. 50,00 EUR) abgezogen. Ist das Credit-Guthaben des KOLs nicht ausreichend, wird der Saldo negativ und mit künftigen Credit-Zuweisungen oder -Käufen verrechnet.
  8. Kostenpflichtige B2B-Fachberatung (Second-Level-Support): Der KOL oder sein beauftragter Support-Dienstleister hat die Möglichkeit, bei der Bearbeitung von Tickets seiner Mandanten den Systembetreiber (Second-Level-Support) zur Unterstützung hinzuzuziehen (B2B-Rückfrage). Für jede eingeleitete B2B-Rückfrage wird dem Credit-Konto des anfragenden Partners eine Gebühr von 500 Credits (entspricht ca. 5,00 EUR) direkt abgezogen. Die Einleitung einer B2B-Rückfrage setzt die ausdrückliche, gebührenpflichtige Freigabe durch den Partner in der Benutzeroberfläche voraus. Eine Benachrichtigung per E-Mail über diese Abbuchung erfolgt nicht. Ist das Credit-Guthaben des Partners nicht ausreichend, wird der Saldo negativ geführt.

§ 13 Support-Projektzugriff (Zero-Trust) und Datenminimierung

  1. Projekt-Zugriff für Supportzwecke: Mitarbeiter des Anbieters (oder im Falle von KOL-Mandanten: Mitarbeiter des zuständigen KOLs) haben standardmäßig keinen Zugriff auf die in den Projekten des Nutzers hinterlegten Finanz- und Plandaten (Zero-Trust-Prinzip). Ein Zugriff ist nur möglich, wenn der Nutzer diesen für ein bestimmtes Projekt im Rahmen einer Support-Anfrage aktiv freigibt. Diese Freigabe ist zeitlich befristet und erlischt automatisch nach Ablauf von 3 Tagen (72 Stunden) oder kann vom Nutzer jederzeit manuell entzogen werden.
  2. Datenminimierung und automatische Löschung: Im Rahmen der gesetzlichen Datenminimierung (DSGVO) werden archivierte Support-Tickets nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Schließen des Tickets automatisch bereinigt. Dabei werden alle Dateianhänge des Tickets unwiderruflich gelöscht und sämtliche personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen, IP-Adressen) im Nachrichtentext anonymisiert.

§ 14 Partnerprogramm & Affiliates

  1. Teilnahme am Partnerprogramm: Der Anbieter bietet über den Reseller Lemon Squeezy ein Partnerprogramm (Affiliate-Programm) an. Partner (Affiliates) erhalten eine wiederkehrende Provision von 10 % auf die Netto-Basis-Abonnementgebühren von Neukunden, die über den persönlichen Empfehlungs-Link des Partners geworben wurden.
  2. Ausschlüsse: Zusätzliche Skalierungs-Addons (+Projekte, +User), länderspezifische Steuern, Transaktionsgebühren von Lemon Squeezy sowie verbrauchsunabhängige KI-Credit-Pakete sind von der Verprovisionierung ausgeschlossen.
  3. Auszahlung & Abrechnung: Die technische Erfassung (60-Tage-Cookie-Tracking), Gutschrift und Auszahlung der Provisionen erfolgt eigenverantwortlich und direkt über das Reseller-System von Lemon Squeezy, LLC. Voraussetzung für Auszahlungen ist ein von Lemon Squeezy verifiziertes Steuerformular (Tax Form) des Partners.
  4. Missbrauchsverbot (Brand-Bidding & Spam): Dem Partner ist es untersagt, Suchmaschinenwerbung (PPC/Google Ads) auf den Markennamen "Smart-Budgeting" oder Abwandlungen davon zu schalten (Brand-Bidding) sowie unaufgeforderte E-Mail-Werbung (Spam) zu versenden. Bei Verstoß wird der Partner fristlos aus dem Partnerprogramm ausgeschlossen und alle ausstehenden Provisionen verfallen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters (Wittlich), sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.